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Weiterbildungsordnung der Pflegekammer NRW setzt Meilenstein

  Weiterbildungsordnung Pflegekammer NRW verabschiedet

Die Verabschiedung der Weiterbildungsordnung Pflege der Pflegekammer NRW ist ein Meilenstein und starkes Zeichen der funktionierenden Selbstverwaltung der Pflegefachpersonen in Nordrhein-Westfalen.

Der Pflegerat NRW begrüßt die geleistete Arbeit des Bildungsausschusses und die Entwicklung der Weiterbildungsordnung in dem durch das Heilberufsgesetz NRW vorgebebenen Zeitrahmen. Mit der Verabschiedung der Weiterbildungsordnung in der Delegiertenversammlung der Pflegekammer NRW tritt zum 1. Januar 2024 für 220.000 Pflegefachpersonen die neue Weiterbildungsordnung in Kraft.

Es wird mit der Formulierung der Fachweiterbildungen auf dem DQR 6 Niveau ein wichtiger Schritt vollzogen. Inhaltlich führt die WBO NRW die mit der letzten WBVO begonnene modulare Struktur und Kompetenzorientierung weiter aus und verbindet sie mit der Weiterbildungsordnung der Pflegekammer Rheinland-Pfalz und einem didaktischen Begründungsrahmen. Damit ist für die Weiterentwicklung der Pflege eine starke Brücke in eine gute Zukunft gebaut, die alle Pflegefachpersonen nach einem ersten Berufsabschluss, ob als Bachelor of Nursing oder dual ausgebildete Pflegefachperson ermöglicht, sich in den Fachweiterbildungen der WBO NRW Praxis-nah und evidenzbasiert theoretisch weiterzubilden.

Die Weiterbildungsbezeichnung Fachpflegeperson führt die bisherige Bezeichnung Fachgesundheits- und Krankenpflegende oder Kinderkrankenpflegende aktualisiert, gegendert und, heute oft besonders schwierig, sogar einheitlich ohne mehrfach Bezeichnung in eine gute Zukunft und darf damit als wegweisend für die Bezeichnung durch die weiteren bestehenden und entwickelnden Pflegekammern, staatlichen Weiterbildungsordnungen oder die Deutsche Krankenhausgesellschaft wirken.

Es zeigt sich wie wichtig und funktionsfähig die Institutionen der Selbstverwaltung der Pflege sind. Hier macht die Zusammenarbeit der Pflegekammer NRW und der Pflegekammer RLP Hoffnung, auch in Hinsicht auf die Entwicklungen in Baden-Württemberg, so dass ein starker Weiterbildungsverbund entsteht.

Großen Dank muss an den Bildungsausschuss unter Führung von Dr. Andreas Bock und Martina Bauer ausgesprochen werden und allen Mitarbeitenden und Unterstützenden in den Arbeitsgruppen und der Pflegekammer.

Die Güte dieser Weiterbildungsordnung wird in ganz Deutschland als Standard für zukünftige Weiterbildungsordnungen wahrgenommen werden. Ihre Qualität und Umsetzung spielt sowohl in der Stabilisierung und Weiterentwicklung der sicheren Versorgung der Pflegeempfangenden eine große Rolle, als auch in der künftigen Entwicklung eines offenen Bildungs- und Entwicklungsweges für alle Pflegenden.

Der Pflegerat NRW unterstützt mit seinen Verbänden die weitere Arbeit und curriculare Umsetzung der Weiterbildungsverordnung in den zugelassenen und anerkannten Weiterbildungsstätten des Landes NRW.