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Landtagseinbringung des Gesetzes zur Errichtung der Pflegekammer NRW

 Ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Pflegekammer NRW

 Düsseldorf. Der nordrhein-westfälische Landtag stand am letzten Novemberfreitag des Jahres 2019 im Mittelpunkt des Interesses der berufspolitisch aktiven Pflegefachpersonen.

Ludger Risse (Werne), Vorsitzender des Pflegerates NRW, erläutert das gesteigerte Interesse der professionell Pflegenden an der Landespolitik: „Das von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann in den Landtag eingebrachte Gesetz zur Errichtung einer Pflegekammer wird in die Geschichte von Pflege in Nordrhein-Westfalen eingehen“! Bis es soweit ist, folgen im Düsseldorfer Landtag im ersten Quartal 2020 die Beratung im zuständigen Fachausschuss und die Beschlussfassungen zu dem Errichtungsgesetz und zu den notwendigen Anpassungen am Heilberufsgesetz NRW. Bei positiver Beschlussfassung schafft ab Mai 2020 ein Errichtungsausschuss die Voraussetzungen für die erste Kammerversammlung, die zum Jahresbeginn 2022 mit Kammerwahlen stattfinden soll.

 Dann ist sichergestellt das nicht mehr „über“ sondern „mit“ der Pflege geredet und entschieden wird.

 Der Pflegerat hat diesen parlamentarischen Weg auch persönlich begleitet. Repräsentanten und Verbandsmitglieder aus allen Bereichen der Pflege haben als „Besucher“ die Vorstellung des Gesetzes in der Landtagssitzung verfolgt.

Zum Gesetzesentwurf geht es  hier: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-7926.pdf