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Landesgesundheitskonferenz erstmalig mit Beteiligung der Pflegeberufe

 

Landesgesundheitskonferenz 2018 fordert unter erstmaliger Beteiligung des Pflegerates NRW bessere Versorgung von älteren Menschen mit Demenz und psychischen Erkrankungen

 

Münster. Die Landesgesundheitskonferenz (LGK) fordert eine bessere Versorgung von älteren Menschen mit Demenz und anderen psychischen Erkrankungen. Die entsprechende Entschließung, an deren Erarbeitung erstmalig auch Mitglieder des Pflegerates NRW beteiligt waren, wurde Mitte Dezember auf einer Tagung in Münster verabschiedet. 

 

Die Entschließung, die einen Leitfaden für die Versorgung der betroffenen Menschen in Nordrhein-Westfalen darstellt, beinhaltet als zentrale Forderung eine stärkere soziale Teilhabe und Selbstständigkeit der betroffenen Klientel in allen Lebensbereichen.

 

Ludger Risse (Werne) zeigte sich als Vorsitzender des Pflegerates NRW erfreut über die in die Entschließung aufgenommenen pflegerischen Kernkompetenzen und über die Nennung der erwartbaren Wirkungen auf Patienten mit dementiellen oder psychischen Pflegeproblemen.

 

Laut der Entschließung bewirken patientenorientierte Pflegesysteme während stationärer Behandlungen in Einrichtungen der Kranken- und Altenhilfe eine kontinuierliche und vertrauensvolle Beziehung zwischen professionell Pflegenden und den Betroffenen. Die personelle Konstanz gebe Orientierung, die Patienten profitierten durch die Zunahme an Sicherheit und Ruhe, betonte Risse. Als Richtschnur nennt die Entschließung die Pflegesysteme Bezugspflege und Primary Nursing.

 

Matthias Krake (Telgte) würdigte als stellvertretender Vorsitzender des Pflegerates NRW und als Teilnehmer der LGK die Nennung von Pflegeüberleitungsbriefen als Handlungsempfehlung. Die Entschließung erkenne in diesen einen Beitrag  zur Sicherung einer regelhaften Weitergabe pflegerischer Anteile aus stationären Krankenhausaufenthalten an nachsorgende Sozialstationen sowie an Pflege- und Behinderteneinrichtungen. Die Implementierung der Instrumente zum Entlassmanagement in Krankenhäusern und Einrichtungen der Pflege und Altenhilfe in Nordrhein-Westfalen erhielten durch die Entschließung eine hohe Priorität und Dringlichkeit, erläuterte Krake.

 

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann bewertete den Entschließungsberichtsbeschluss positiv und unterstrich  abschließend: „Ältere Menschen mit Demenz und anderen psychischen Erkrankungen haben ein Recht auf Selbstbestimmung. Und dieses Recht muss in allen Lebensbereichen berücksichtigt und umgesetzt werden.“

 

Ludger Risse (Bundesverband Pflegemanagement e.V.), Holger Zens (Deutscher Pflegeverband e.V.) und Matthias Krake (BFLK e.V.) waren seitens des Pflegerates NRW an der prozesshaften Erstellung derEntschließung zur 27.Landesgesundheitskonferenz NRW zum Thema „Versorgung von älteren Menschen mit Demenz und anderen psychischen Erkrankungen“ beteiligt, die unter www.mags.nrw abrufbar ist.