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09.06.2015 Pflegerat tagt in Mönchengladbach

Zentrale Themen: Position zur Sterbehilfe; Krankenhausgestaltungsgesetz NRW; Qualitätsmanagement

 

Bei der Sitzung des Pflegerats NRW am 09.06.2015 in Mönchengladbach stellt sich die Landesarbeitsgemeinschaft der Pflegeorganisationen hinter die Inhalte des Positionspapiers „Sterbehilfe“ des Deutschen Pflegerats. Der Pflegerat NRW bekräftigt, dass das Selbstbestimmungsrecht von Patienten nicht dazu führen darf, dass ein Mensch auf Verlangen getötet oder bei seiner Selbsttötung unterstützt werden kann.

Der Pflegerat NRW sieht im Krankenhausgestaltungsgesetz 2015 der Bundesregierung positive Entwicklungen, aber auch die Gefahr neuer Belastungen. Positiv gesehen wird das Pflegestellen-Förderprogramm für die Jahre 2016 bis 2018 in Höhe von 660 Millionen Euro. Der Pflegerat NRW fordert in einem Schreiben an Kanzleramtsminister Peter Altmaier eine Sicherstellung der Finanzierung über das Jahr 2019 hinaus. Die Neuerungen im Krankenhausgestaltungsgesetz 2015 zum Qualitätsmanagement, so eine weitere Forderung  an die Bundesregierung, soll ausschließlich auf dem Boden gängiger Zertifizierungsverfahren geschehen und zu keinen zusätzlichen Belastungen in der Dokumentation und Administration führen.